Eine Haftpflicht, die Drohnenschäden abdeckt, schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Konsequenzen, wenn ihr Flugmodell fremde Gegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt. Es müssen folgende Flugkörper abgesichert werden:
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Eine Kennzeichnungspflicht gilt ab 0,25 kg. Ab 2,0 müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden. Ab 5,0 kg ist eine Erlaubnispflicht benötigt. Über 100 m Flughöhe dürfen nur Drohnen mit behördlicher Erlaubnis fliegen. Es gilt Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.
Für gewerblich genutzte Drohnen, solche über 5 kg und bei einer besonderen Verwendung ist der Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung erforderlich. Sie darauf achten, dass die Vertragsbedingungen auf Ihr Flugobjekt abgestimmt sind. Auch Ihre persönlichen Nutzungsgewohnheiten spielen dabei eine Rolle.