Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Kfz-Haftpflicht deckt folgende ab:
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Sie haben einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 20 km/h. Sie wiegen nicht mehr als 55 kg und haben keinen Sitz. E-Scooter eignen sich insbesondere für das Zurücklegen kurzer Strecken im Stadtverkehr.
Da jeder Fahrer, das Risiko eines Unfalls eingeht, wird empfohlen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, die z.B. im Falle von Schädigungen des gesundheitlichen Zustandes leistet.