Bei Betrug, Untreue, Unterschlagung oder anderen kriminellen Handlungen durch Ihre Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen übernehmt die Vertrauensschadenversicherung den Ihnen dadurch entstandenen finanziellen Schaden.
Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
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Wir beraten Sie unabhängig und neutral.
Wenn Sie dies nachweisen, leistet der Versicherer unter den vereinbarten Bedingungen den Schadenersatz in Höhe des entstandenen Vermögensschadens und übernimmt die Kosten für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung.
Bei repräsentativen Umfragen aus verschiedenen Branchen zeigt sich regelmäßig, dass jährlich jedes dritte Unternehmen von wirtschaftskriminellen Handlungen betroffen ist. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Betrieben wird das Problem der Mitarbeiterkriminalität stark unterschätzt.