Versichert sind Ihre eigenen Materialien, aber auch solche, die Sie z. B. zur Vermietung oder Verarbeitung übernommen haben. Die Versicherung gilt nicht nur auf dem Weg zu Ihren Kunden oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten, sondern auch wenn das Fahrzeug steht.
Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
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Wir beraten Sie unabhängig und neutral.
Weil nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall die Vollkaskoversicherung für den Fahrzeugschaden aufkommt, nicht aber für den Schaden an den transportierten Gegenständen. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nicht, da Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen ausgeschlossen sind.
Mit der Autoinhaltsversicherung können alle Güter, die Sie in Ihrem Fahrzeug oder Ihrem Anhänger transportieren, abgesichert werden. Damit können Werkzeuge, Material und Ersatzteile ebenso versichert werden wie Verkaufs- und Reparaturware oder eingekaufte Rohstoffe und Zubehörteile.