Die Betriebsschließungsversicherung deckt entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für:
Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
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Wir beraten Sie unabhängig und neutral.
Sie fängt finanzielle Schäden auf, die entstehen, falls das Unternehmen nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit (z.B. Masern) oder eines Krankheitserregers (z.B. Salmonellen) geschlossen werden muss.
Lebensmittel produzierender Betrieb, Imbiss, Restaurant oder Lebensmittelgeschäft: Jeder kennt die Herausforderungen, die von Krankheitserregern oder übertragbaren Krankheiten ausgehen. Wird der Betrieb von der Gesundheitsbehörde wegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit geschlossen, kann das zur existenziellen Bedrohung werden.