Mit der Praxisausfallversicherung können Sie sich ganz nach Ihrem Bedarf gegen die folgenden finanziellen Risiken schützen. Tritt einer dieser Fälle ein, zahlt die Versicherung Ihre fortlaufenden Betriebskosten oder bezahlt einen Vertreter:
Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
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Als fortlaufende Betriebskosten sind folgende versicherbar: Personalkosten; Miete, Pacht, Leasing; Bürokosten wie z.B. Strom, Wasser etc.; Steuern und Finanzierungskosten; Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge; Alternative: Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter (Vertreterkostenversicherung).
Drei Schadenbeispiele aus der täglichen Versicherungspraxis zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie sich mit einer Praxisausfallversicherung gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung wirksam schützen können: