Als Selbstständiger oder Freiberufler beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden. Aufgaben sind:
Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
Zum fairsten Preis die beste Versicherung und Betreuung.
Wir beraten Sie unabhängig und neutral.
Diese Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Für solche Situationen brauchen Sie als Selbständiger einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ist übrigens für Versicherungsvermittler Voraussetzung, um überhaupt zum Beruf zugelassen zu werden.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Z.B. Umsatzeinbußen eines Kunden, weil Sie ihn nicht richtig beraten haben, wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet. Ein unechter Vermögensschaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personenschadens.