Drohnen-Versicherung

Jeder der in Deutschland unter freiem Himmel eine Drohne fliegen lassen will, ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor dem ersten Start eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Damit Sie sicher abheben

Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.

Eine Haftpflicht, die Drohnenschäden abdeckt, schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Konsequenzen, wenn ihr Flugmodell fremde Gegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt. Es müssen folgende Flugkörper abgesichert werden:

Drohne
Copter
Quadrocopter
Multicopter
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Fluggeräte richtig absichern

Nicht nur in der Freizeit, auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen an Be­deu­tung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstl­eistungs­bereich zum Einsatz. Jedoch ist seit 2017 sind Drohnenhalter in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Was sinddie neuen Regelungen zur Drohnen-Verordnung?

Seit dem 01.01.2017 gelten neue Regelungen zu der Drohnen-Verordnung, die für den Umgang mit der innovativen Technologie Klarheit geschafft haben.

Eine Kennzeichnungspflicht gilt ab 0,25 kg. Ab 2,0 müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden. Ab 5,0 kg ist eine Erlaubnispflicht benötigt. Über 100 m Flughöhe dürfen nur Drohnen mit behördlicher Erlaubnis fliegen. Es gilt Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.

“Mit der Drohnenversicherung fliegen Sie unbeschwert.”

Für gewerblich genutzte Drohnen, solche über 5 kg und bei einer besonderen Verwendung ist der Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung erforderlich. Sie darauf achten, dass die Vertragsbedingungen auf Ihr Flugobjekt abgestimmt sind. Auch Ihre persönlichen Nutzungsgewohnheiten spielen dabei eine Rolle.

Die Nutzung
Die konkrete Verwendung
Der Geltungsbereich Schäden am Bauobjekt resultieren
Die besonderen Umstände
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