Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Um bei hohen Schadenersatzforderungen Dritter die eigene Existenz zu sichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für viele Berufsgruppen zu empfehlen – für einige sogar verpflichtend.
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Schutz bei Beratungsfehlern

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe Pflicht.

Als Selbstständiger oder Freiberufler beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden. Aufgaben sind:

Haftungsfrage wird geprüft
Berechtigte Ansprüche werden freigestellt
Unberechtigte Schadenersatzforderungen werden abgewehrt
Führung und Kostenübernahme eines Prozesses
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Ergänzungstarife für Ihr Unternehmen

Inverstieren Sie in Ihren unternehmerischen Erfolg sinnvoll und sicher!

Betriebsgebäude

Transportversicherung

Bauleistungsversicherung

Elektronikversicherung

01Individuelle Problemlösungen

Wir sind ausschließlich Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.

02Kostenfreier Preisvergleich

Zum fairsten Preis die beste Versicherung und Betreuung.

03Passende Produktauswahl

Wir beraten Sie unabhängig und neutral.

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Zum Schutz Ihrer beruflichen Existenz

Sie können verschiedene Betriebs- und Geschäftsversicherungen einzeln oder in Kombination für alle Fälle des betrieblichen Alltags versichern. Selbstverständlich können Sie auch verschiedene Haftpflichtversicherungen miteinander kombinieren und auf diese Weise Ihren individuellen sowie maßgeschneiderten Versicherungsschutz optimal komplettieren.
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Brauchen Selbstständigeeine Vermögensschadenversicherung?

Echte Vermögensschäden entstehen meist im beruflichen Umfeld – wenn etwa ein Anlageberater einen Klienten falsch berät

Diese Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Für solche Situationen brauchen Sie als Selbständiger einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ist übrigens für Versicherungsvermittler Voraussetzung, um überhaupt zum Beruf zugelassen zu werden.

“Bietet Klarheit für den Schadenfall.”

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Z.B. Umsatzeinbußen eines Kunden, weil Sie ihn nicht richtig beraten haben, wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet. Ein unechter Vermögensschaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personenschadens.

Anwalt beratet einen Mandanten falsch
Architekt unterläuft ein Planungsfehler
Hausverwalter versäumt eine Frist
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